EU-harmonisiert oder ordentlich: Welches SRK-Verfahren gilt für dein Pflegediplom?
SRK-Anerkennung

EU-harmonisiert oder ordentlich: Welches SRK-Verfahren gilt für dein Pflegediplom?

Bei der SRK-Anerkennung gibt es unterschiedliche Verfahren. Hier erfährst du, wann ein EU-harmonisiertes Verfahren möglich ist, wann das ordentliche Verfahren gilt und warum das für Dauer, Kosten und Ausgleichsmassnahmen wichtig sein kann.

Alisa Murtezi
Alisa von Care Connect Swiss CEO, Care Connect Swiss
EU-harmonisiert oder ordentlich: Welches SRK-Verfahren gilt für dein Pflegediplom?

Dieser Beitrag gehört zur Serie «SRK erklärt» von Care Connect Swiss. In Teil 6 geht es um eine wichtige Frage: Gilt für dein Pflegediplom das EU-harmonisierte Verfahren oder das ordentliche Verfahren?

Diese Unterscheidung ist wichtig, weil sie beeinflussen kann, wie dein Abschluss geprüft wird, welche Kosten entstehen und ob Ausgleichsmassnahmen wahrscheinlicher sind.

Warum gibt es unterschiedliche Verfahren?

Nicht alle ausländischen Pflegeabschlüsse werden gleich geprüft.

Bei bestimmten Abschlüssen aus EU- oder EFTA-Staaten kann ein vereinfachtes beziehungsweise EU-harmonisiertes Verfahren möglich sein. Bei anderen Abschlüssen erfolgt eine ordentliche Prüfung im Vergleich mit den Schweizer Anforderungen.

Entscheidend ist nicht nur, aus welchem Land du kommst. Entscheidend ist auch, welcher Abschluss genau vorliegt und ob dieser unter die entsprechenden europäischen Vorgaben fällt.

Was bedeutet EU-harmonisiertes Verfahren?

Das EU-harmonisierte Verfahren kann bei Pflege- und Geburtshilfeabschlüssen aus EU- oder EFTA-Staaten relevant sein, wenn der Abschluss in der EU-Richtlinie 2005/36/EG, Anhang V, unter dem entsprechenden Land aufgeführt ist.

Das bedeutet: Der Abschluss erfüllt bestimmte europäisch harmonisierte Mindestanforderungen.

In diesem Fall ist das Verfahren in der Regel klarer, standardisierter und günstiger. Das SRK nennt dafür eine Gebühr von 550 Franken.

Für wen ist das EU-harmonisierte Verfahren relevant?

Relevant kann dieses Verfahren zum Beispiel sein, wenn du:

  • dein Pflegediplom in Deutschland, Österreich oder einem anderen EU- oder EFTA-Staat erworben hast
  • einen Abschluss hast, der in Anhang V der EU-Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt ist
  • die formalen Voraussetzungen für die automatische beziehungsweise erleichterte Anerkennung erfüllst

Wichtig: Nicht jeder Abschluss aus Deutschland, Österreich oder der EU fällt automatisch unter dieses Verfahren. Entscheidend ist die konkrete Qualifikation.

Was bedeutet ordentliches Verfahren?

Wenn dein Abschluss nicht unter das EU-harmonisierte Verfahren fällt, wird er im ordentlichen Verfahren geprüft.

Dabei wird dein ausländischer Abschluss mit den entsprechenden Schweizer Anforderungen verglichen.

Bei Pflegefachpersonen geht es dabei insbesondere um die Frage, ob Inhalt, Umfang und Niveau der Ausbildung mit einem Schweizer Pflegeabschluss vergleichbar sind.

Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, kann das SRK Ausgleichsmassnahmen verlangen.

Wann gilt eher das ordentliche Verfahren?

Das ordentliche Verfahren kann zum Beispiel relevant sein, wenn:

  • dein Abschluss nicht in Anhang V der EU-Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt ist
  • dein Abschluss aus einem Drittstaat stammt
  • deine Ausbildung nicht den harmonisierten europäischen Vorgaben entspricht
  • Unterlagen oder Nachweise nicht ausreichen, um eine erleichterte Anerkennung zu ermöglichen
  • wesentliche Unterschiede zur Schweizer Ausbildung geprüft werden müssen

Das bedeutet nicht automatisch, dass dein Abschluss nicht anerkannt werden kann. Es bedeutet aber, dass die Prüfung detaillierter ist.

Warum ist diese Unterscheidung wichtig?

Die Frage nach dem Verfahren ist für deine Planung zentral.

Sie kann Einfluss haben auf:

  • die Kosten
  • die Dauer
  • die Wahrscheinlichkeit von Ausgleichsmassnahmen
  • die benötigten Unterlagen
  • deine berufliche Planung
  • deine Stellensuche in der Schweiz

Wenn du weisst, welches Verfahren für dich gilt, kannst du realistischer einschätzen, wie schnell du vorankommst und welche Schritte du einplanen musst.

Welche Kosten entstehen je nach Verfahren?

Gemäss SRK gelten folgende Gebühren:

  • 550 Franken, wenn dein Abschluss in Pflege oder Geburtshilfe in der EU-Richtlinie 2005/36/EG, Anhang V, aufgeführt ist
  • 930 Franken, wenn keine Ausgleichsmassnahmen nötig sind
  • 1’000 Franken, wenn Ausgleichsmassnahmen nötig sind
  • je nach Beruf zusätzlich 130 Franken für die Registrierung im Nationalen Gesundheitsberuferegister GesReg / NAREG

Falls Ausgleichsmassnahmen verlangt werden, kommen zusätzlich die Kosten der jeweiligen Anbieter dazu.

Bedeutet EU/EFTA automatisch Anerkennung?

Nein.

Das ist ein häufiges Missverständnis.

Ein Abschluss aus einem EU- oder EFTA-Staat kann gute Voraussetzungen bieten. Trotzdem muss geprüft werden, ob der konkrete Abschluss die formalen Anforderungen erfüllt.

Auch bei Abschlüssen aus EU- oder EFTA-Staaten ist der erste Schritt der PreCheck. Erst danach zeigt sich, welches Vorgehen für dich gilt.

Was ist mit Abschlüssen aus Drittstaaten?

Bei Abschlüssen aus Drittstaaten ist in der Regel nicht das EU-harmonisierte Verfahren massgebend.

Hier wird der Abschluss im ordentlichen Verfahren beurteilt. Dabei kann die Prüfung komplexer sein, weil Ausbildungssysteme, Berufsrechte und Nachweise stärker voneinander abweichen können.

Gerade bei Drittstaaten ist eine sorgfältige Vorbereitung besonders wichtig.

Was solltest du vor dem Start prüfen?

Bevor du in das Verfahren startest, solltest du klären:

  • In welchem Land wurde dein Abschluss erworben?
  • Wie lautet dein genauer Berufsabschluss?
  • Ist dein Abschluss in Anhang V der EU-Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt?
  • Hast du alle Ausbildungsnachweise vollständig?
  • Liegt eine Berufsausübungsberechtigung vor?
  • Brauchst du zusätzliche Nachweise oder Übersetzungen?
  • Ist ein Sprachnachweis erforderlich?

Diese Fragen helfen dir, deine Ausgangslage realistischer einzuschätzen.

Warum der PreCheck trotzdem der erste Schritt bleibt

Auch wenn du vermutest, dass dein Abschluss unter das EU-harmonisierte Verfahren fällt, startet der Prozess immer mit dem PreCheck.

Der PreCheck ist obligatorisch und kostenlos. Er zeigt, ob du das Anerkennungsverfahren starten kannst und welches weitere Vorgehen für dich relevant ist.

Ohne positiven PreCheck startet kein Anerkennungsverfahren.

Persönliche Orientierung

Wenn du unsicher bist, ob für dein Pflegediplom das EU-harmonisierte oder das ordentliche Verfahren gilt, kannst du den Schweiz-Karriere-Check von Care Connect Swiss ausfüllen.

Deine Angaben werden persönlich geprüft. Danach besprechen wir deine Ausgangslage in einem kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch.

So erhältst du eine realistische Einschätzung, bevor du Zeit, Geld und Energie in das Anerkennungsverfahren investierst.

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Alisa von Care Connect Swiss begleitet mich aktuell auf meinem Weg in die Schweiz. Sie hat für mich die SRK-Anerkennung beziehungsweise Diplomanerkennung gestartet und mir genau erklärt, wie der gesamte Ablauf funktioniert. Sobald die Anerkennung abgeschlossen ist, beginnt gemeinsam mit Care Connect Swiss die Stellensuche. In der Zwischenzeit werde ich von Alisa sehr persönlich beraten. Sie hat mir bereits viele wertvolle Tipps gegeben, wie ich mich auf den Umzug vorbereiten kann, worauf ich achten sollte und was für das Leben und Arbeiten in der Schweiz wichtig ist. Besonders schätze ich den WhatsApp-Betreuungschat. Dort kann ich mich jederzeit melden und bekomme verlässliche Antworten auf die Fragen, die mich gerade beschäftigen. Ich freue mich sehr auf den weiteren Prozess und möchte mich für die unglaublich gute, persönliche und professionelle Zusammenarbeit bedanken.

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