SRK-Anerkennung in der Schweiz: Der vollständige Leitfaden für Pflegefachpersonen aus dem Ausland

SRK-Anerkennung in der Schweiz: Der vollständige Leitfaden für Pflegefachpersonen aus dem Ausland

SRK-Anerkennung Schweiz verständlich erklärt: Voraussetzungen, Ablauf, Dauer, Kosten und typische Fehler. Klar, aktuell und praxisnah.

Wenn du als Pflegefachperson aus Deutschland oder einem anderen EU- oder EFTA-Staat in der Schweiz arbeiten möchtest, ist ein Punkt entscheidend: die Anerkennung deines Diploms durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK).

Pflegeberufe gehören in der Schweiz zu den reglementierten Berufen. Das bedeutet, dass dein Abschluss nicht automatisch anerkannt wird, sondern formell geprüft werden muss.

Viele Pflegefachpersonen suchen in dieser Phase nicht nach Werbung, sondern nach Klarheit:

  • Brauche ich wirklich eine Anerkennung?
  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was kostet es?
  • Und wo passieren die häufigsten Fehler?

Dieser Leitfaden gibt dir eine strukturierte und verlässliche Übersicht.


Warum ist die SRK-Anerkennung obligatorisch?

In der Schweiz ist die Ausübung bestimmter Gesundheitsberufe gesetzlich geregelt. Dazu gehört auch die Pflege. Die SRK-Anerkennung stellt sicher, dass deine Ausbildung in Inhalt und Umfang mit den Schweizer Anforderungen vergleichbar ist. Sie dient der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen und dem Schutz der Patientinnen und Patienten.

Mit einer anerkannten Qualifikation kannst du dich auf gleichwertige Stellen in der Schweiz bewerben und wirst entsprechend deiner Qualifikation eingesetzt.


Schritt 1: PreCheck – der obligatorische Einstieg

Der erste Schritt im Anerkennungsprozess ist der PreCheck. Er ist verpflichtend und kostenlos.

Du eröffnest ein Konto auf precheck.ch, füllst das Formular online aus und lädst die verlangten Unterlagen hoch. Sobald dein Dossier vollständig ist, erhältst du das PreCheck-Resultat in der Regel innerhalb von maximal vier Wochen direkt im Login-Bereich.

Das Resultat kann zwei Formen haben:

  • Positiver PreCheck: Du kannst das Anerkennungsverfahren starten und erhältst Informationen zum weiteren Vorgehen.
  • Negativer PreCheck: Du bekommst Hinweise zu alternativen Möglichkeiten.

Wichtig: Ohne positiven PreCheck startet kein Anerkennungsverfahren.


Schritt 2: Anerkennungsgesuch einreichen

Nach einem positiven PreCheck steht dir im Login das Antragsformular zur Verfügung. Dieses wird ausgedruckt, unterschrieben und zusammen mit den geforderten Unterlagen eingereicht.

Anschliessend erhältst du das eigentliche Anerkennungsgesuch per Post, inklusive:

  • der Information zu weiteren einzureichenden Dokumenten
  • der Rechnung für das Verfahren

Das Anerkennungsverfahren beginnt erst dann offiziell, wenn:

  • alle Unterlagen vollständig beim SRK eingegangen sind
  • die Zahlung erfolgt ist

Ab diesem Zeitpunkt prüft das SRK dein Dossier fachlich.


Schritt 3: Der Entscheid – Anerkennung oder Ausgleichsmassnahmen

Nach Abschluss der Prüfung erhältst du einen ersten Entscheid. Es gibt zwei mögliche Ergebnisse:

Direkte Anerkennung
Dein Diplom entspricht den Anforderungen. Es sind keine weiteren Schritte notwendig.

Anerkennung mit Ausgleichsmassnahmen
Weichen Teile deiner Ausbildung ab, musst du definierte Massnahmen absolvieren. Das können zum Beispiel Anpassungslehrgänge, zusätzliche Module oder eine Eignungsprüfung sein. Erst nach Abschluss dieser Massnahmen wird dein Diplom anerkannt.


Dauer des Verfahrens

Bei vollständigen Unterlagen gelten folgende Richtwerte:

  • PreCheck: maximal vier Wochen
  • Anerkennungsgesuch: maximal vier Monate bis zum ersten Entscheid

Fehlende oder unvollständige Unterlagen verlängern die Bearbeitungszeit. Auch Ausgleichsmassnahmen führen zu einer längeren Gesamtdauer.


Kosten der SRK-Anerkennung

Die Kosten hängen vom Verfahren und vom Entscheid ab:

  • 550 Franken, wenn dein Abschluss unter Anhang V der EU-Richtlinie 2005/36/EG fällt
  • 930 Franken, wenn keine Ausgleichsmassnahmen nötig sind
  • 1’000 Franken, wenn Ausgleichsmassnahmen verlangt werden
  • Je nach Beruf zusätzlich 130 Franken für die Registrierung im Gesundheitsberuferegister (GesReg/NAREG)

Kosten für Ausgleichsmassnahmen werden separat von den jeweiligen Bildungsanbietern verrechnet.


Sprachkenntnisse Deutsch B2

Ein Sprachnachweis auf Niveau B2 ist erforderlich, wenn deine Ausbildung nicht in einer Schweizer Landessprache absolviert wurde. Anerkannt sind unter anderem:

  • Goethe-Zertifikat B2
  • telc Deutsch B2
  • TestDaF
  • ÖSD

EU-harmonisiertes oder ordentliches Verfahren

Für die Pflege gibt es zwei Anerkennungsverfahren:

EU-harmonisiertes Verfahren

Gilt für Abschlüsse aus EU- oder EFTA-Staaten, wenn sie im Anhang V der EU-Richtlinie 2005/36/EG aufgeführt sind. Hier wird geprüft, ob der Abschluss den EU-Vorgaben entspricht. Das Verfahren ist standardisiert und in der Regel schneller.

Ordentliches Verfahren

Wenn die Voraussetzungen für das EU-harmonisierte Verfahren nicht erfüllt sind, wird dein Abschluss mit den entsprechenden Schweizer Pflegeabschlüssen verglichen, insbesondere Pflegefachfrau oder Pflegefachmann HF beziehungsweise Bachelor of Science in Pflege FH. Bei wesentlichen Abweichungen sind Ausgleichsmassnahmen möglich.


Orientierung ohne Verpflichtung

Viele Pflegefachpersonen wissen, dass sie eine Anerkennung benötigen, sind sich aber unsicher, welches Verfahren für sie gilt oder wie ihre Ausgangslage aussieht.

Über den Schweiz-Karriere-Check kannst du deine Angaben erfassen. Die Auswertung erfolgt persönlich und wird in einem kostenlosen, unverbindlichen Erstgespräch besprochen. Du behältst jederzeit die volle Kontrolle und gehst keine Verpflichtung ein.