SRK-Anerkennung: Diese 5 Fehler kosten dir Zeit und Nerven

SRK-Anerkennung: Diese 5 Fehler kosten dir Zeit und Nerven

So startest du mit dem SRK-PreCheck richtigWelche Unterlagen oft vergessen werdenTypische Kostenfallen – und wie du sie vermeidestWie du deine Chancen auf eine erfolgreiche Anerkennung erhöhstFür wen sich die Anerkennung als FaGe statt Pflegefachperson lohnt

SRK-Anerkennung: Diese 5 Fehler kosten dir Zeit und Nerven

Pflege verdient nicht nur Respekt – sondern Perspektiven. Wer als Pflegefachperson oder Fachperson Gesundheit (FaGe) aus dem EU/EFTA-Raum in der Schweiz arbeiten möchte, kommt an einem Punkt nicht vorbei: der Diplomanerkennung durch das Schweizerische Rote Kreuz (SRK).

Das Verfahren ist klar geregelt – und dennoch scheitern viele am Detail. Hier erfährst du, welche fünf Fehler du unbedingt vermeiden solltest, wenn du keine Zeit, kein Geld und keine Nerven verlieren willst.

Diese Seite richtet sich an alle, die sich über die SRK-Anerkennung Pflege, den Anerkennungsprozess für FaGe, die SRK-Anerkennung Voraussetzungen, sowie über Kosten, Sprachnachweise und typische Fehler informieren möchten.

Fehler 1: Du startest ohne PreCheck

Der SRK-PreCheck ist verpflichtend – und deine Eintrittskarte ins offizielle Anerkennungsverfahren. Wer ihn auslässt oder ignoriert, riskiert eine teure Sackgasse. Denn nur mit einem positiven PreCheck erfährst du, ob dein Pflegediplom grundsätzlich anerkennbar ist – und auf welchem Niveau (FaGe oder Pflegefachperson).

Was du tun solltest:
Nutze den kostenlosen PreCheck auf der SRK-Website. Lade dein Diplom hoch und beantworte die Fragen sorgfältig. Innerhalb von ca. 4 Wochen erhältst du eine erste Einschätzung.

Fehler 2: Deine Unterlagen sind unvollständig oder falsch

Das SRK bearbeitet nur vollständige Anerkennungsgesuche – sonst wartet es oder lehnt ab. Häufig fehlen:

  • Konformitätsbescheinigung (bei EU-Diplomen)
  • beglaubigte Kopien oder Übersetzungen
  • der Good Standing-Nachweis
  • das Sprachzertifikat B2

Was du tun solltest:
Arbeite mit einer klaren Checkliste für die SRK-Anerkennung. Achte auf gültige Beglaubigungen und akzeptierte Sprachzertifikate. Lass Dokumente übersetzen, wenn sie nicht auf Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch vorliegen.

Fehler 3: Du unterschätzt die Gesamtkosten

Viele rechnen nur mit der SRK-Gebühr (CHF 550–1000) – und vergessen die Nebenkosten:

  • beglaubigte Übersetzungen
  • Sprachprüfung (z. B. TELC B2, Goethe-Zertifikat)
  • mögliche Weiterbildungskosten bei Ausgleichsmassnahmen

Was du tun solltest:
Kalkuliere realistisch: Für eine vollständige Diplomanerkennung solltest du CHF 1000–2500 einplanen. Qualität spart Zeit und Nerven.

Fehler 4: Du beantragst den falschen Berufstitel

Nicht jedes Diplom entspricht automatisch einer Pflegefachperson. Gerade deutsche Abschlüsse (z. B. Altenpflege) werden vom SRK häufig nur als FaGe anerkannt – weil die Ausbildung inhaltlich und vom Niveau her nicht auf Tertiärstufe liegt.

Was du tun solltest:
Lies das Ergebnis des PreChecks genau. Wenn dein Diplom eher auf Sekundarstufe angesiedelt ist, wähle gleich die Anerkennung als FaGe – sonst riskierst du eine Ablehnung und verlierst wertvolle Zeit.

Fehler 5: Du reichst kein gültiges Sprachzertifikat ein

Selbst wenn du fliessend sprichst – ohne offizielles Zertifikat auf B2-Niveau (z. B. Goethe, TELC, ÖSD) wird dein Gesuch nicht geprüft. Schulzeugnisse oder Arbeitsverträge ersetzen das nicht.

Was du tun solltest:
Melde dich rechtzeitig für ein anerkanntes Sprachzertifikat an – idealerweise in der Sprache der Region, in der du arbeiten möchtest.

Fazit: Gute Vorbereitung spart Monate

Die SRK-Anerkennung für Pflegeberufe ist kein Hexenwerk – aber sie verlangt Präzision. Wenn du diese fünf Fehler vermeidest, hast du gute Chancen auf eine schnelle und erfolgreiche Anerkennung.

Und wenn du dir den Weg erleichtern willst:

Starte deinen kostenlosen Wunschstellen-Check bei Care Connect Swiss. Wir prüfen mit dir gemeinsam, wo du stehst – und begleiten dich persönlich auf dem Weg in die Schweiz.

Wunschstellen-Check starten

Hinweis: Dieser Artikel basiert auf offiziellen Quellen wie SRK, BAG, OdASanté, SBK, BVGer und SBFI. Er ersetzt keine Rechtsberatung, sondern dient der fachlichen Orientierung.